Was hat Zehlendorf davon? Solar-Euro!
Solar-Projekt im Oranienburger Ortsteil ist Paradebeispiel für neues Gesetz
Oranienburg. Alle fachlichen Bedenken gegen ein Solarpark-Projekt am Rehmater Weg in Zehlendorf seien aus dem Weg geräumt, so Presseberichte, allein der Nutzen für den Ortsteil sei noch unklar. Das sei geradezu typisch, sagt der Landtagsabgeordnete Heiner Klemp (Bündnis 90/Die Grünen).
„Die Böden zu schlecht für die Landwirtschaft, akzeptable Verträglichkeit mit dem Landschaftsbild, gesicherter Anschluss an die überregionalen Stromtrassen und ein offensichtlicher volkswirtschaftlicher Nutzen; dennoch kein erkennbarer Vorteil vor Ort: Diese Situation werden wir am Donnerstag beenden“, sagt Klemp. In der Sitzung des Landtags steht dann das Gesetz zum sogenannten Solar-Euro auf der Tagesordnung. „Nach diesem Gesetz muss der Anlagenbetreiber zukünftig 2.000 Euro pro Megawatt Leistung an die Gemeinde abführen, und das jedes Jahr. Dabei war uns Bündnisgrünen wichtig, dass dieses Geld bevorzugt dem betroffenen Ortsteil zugutekommt.“
Das neue Gesetz greift die erfolgreiche Regelung im Bereich der Windkraft auf und überträgt sie auf große Photovoltaik-Projekte. Die der Gemeinde zustehenden Gelder müssen zweckgebunden und ortsnah eingesetzt werden, zum Beispiel zur Aufwertung des Ortsbildes oder zur Förderung kommunaler Veranstaltungen, sozialer Aktivitäten oder Bildungs-, Kultur- oder Freizeiteinrichtungen.
„Auch die Ungerechtigkeit bei den Netzentgelten soll bald beseitigt werden“, ergänzt der Abgeordnete weiter. Bekanntermaßen seien ja die Netzentgelte dort höher, wo mehr erneuerbare Energien ausgebaut werden. „Das ist widersinnig und muss geändert werden“, hatte Klemp schon in der Vergangenheit betont. Derzeit sei eine Neuregelung im Konsultationsverfahren, die die Stromkund*innen in Brandenburg deutlich entlasten wird.
Hintergrund:
Der Landtag behandelt am 25.01.2024 in zweiter und abschließender Lesung den „Gesetzentwurf zur Zahlung einer Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden (Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz – BbgPVAbgG)“, siehe auch https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb?path=LBB/ELVIS/LISSHVP.web&search=V-360856.
Die Abgabe betrifft alle Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer installierten Leistung über 1 Megawatt, die ab 2025 ans Netz gehen.
Die Gemeinden haben die Mittel aus der Sonderabgabe für Maßnahmen in ihren Gemeinden im Sinne des § 22b Absatz 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu verwenden. Zur Erreichung dieses Zwecks kommen insbesondere Maßnahmen
1. zur Aufwertung von Ortsbild und ortsgebundener Infrastruktur,
2. zur Information über Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und über Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Energien,
3. zur Förderung kommunaler Veranstaltungen, sozialer Aktivitäten oder Einrichtungen, die der Kultur, Bildung oder Freizeit dienen, oder unternehmerischer Tätigkeit in der Gemeinde,
4. zu Kommunalen Bauleitplanungen im Bereich der erneuerbaren Energien,
5. zur Gründung oder zum Anteilserwerb von Bürgerenergiegesellschaften (insbesondere Energiegenossenschaften) für erneuerbare Energien durch die Kommune sowie
6. zur Einrichtung kommunaler Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen an und auf Gebäuden
in Betracht, wobei für die Einwohner ein Bezug zu den aus der Solarenergieerzeugung generierten Geldmitteln erkennbar sein soll. Über die aus der Sonderabgabe eingesetzten Mittel soll in geeigneter Weise informiert werden. Die Maßnahmen sind bevorzugt in räumlicher Nähe der Anlagen umzusetzen.