TURM Erlebniscity: Energetische Sanierung mit EFRE-Mitteln möglich

Oranienburg. Für die energetische Sanierung der 35 Hallenbäder in kommunaler Trägerschaft stehen brandenburgweit bis zum Jahr 2027 43 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Von der Förderrichtlinie des EFRE-Bäderprogramms kann auch die TURM Erlebniscity in Oranienburg profitieren. Gefördert werden die Fachplanung und Baubegleitung, die energieeffiziente Sanierung der Gebäudehülle, die Erneuerung der technischen Gebäudeausrüstung sowie die Sanierung von Schwimmbecken in Verbindung mit energiesparenden Maßnahmen.

Dazu erklärt Heiner Klemp, Landtagsabgeordneter aus Oranienburg und kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Brandenburg:
„Ich freue mich sehr, dass die TURM Erlebniscity in Oranienburg vom EFRE-Bäderprogramm profitieren kann. Neben den vielfältigen Angeboten für Familien im Erlebnisbereich, ist das Sportbad im ,Turm‘ essenziell für das Schulschwimmen und den Vereinssport – nicht zuletzt, wenn es um die Rettungsschwimmer-Ausbildung geht. Momentan laufen in Oranienburg bereits Sanierungsarbeiten im Bereich des Sportbads. Dennoch gibt es in dem großen Oranienburger Bad in den kommenden Jahren noch Potenzial für Instandsetzungen und Modernisierungen, die mit den jetzt zur Verfügung stehenden Mitteln in Angriff genommen werden können. Durch die Modernisierung etwa von Heizungs-, Lüftungs- und Beleuchtungssystemen können Hallenbäder effizienter betrieben werden. Das senkt nicht nur den Energieverbrauch, sondern für die Kommune auch die Energiekosten und führt gleichzeitig zur Verringerung der Umweltbelastungen. Mit intakten Hallenbädern schaffen wir die notwendigen Voraussetzungen, damit Schulkinder sicher Schwimmen lernen können.“

Hintergrund

Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB zu stellen (siehe Online-Antragsverfahren auf der Website der ILB). Die Anträge können fortlaufend gestellt werden. Die maximale Förderquote beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

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