Leegebruch/Oberhavel. Der Landkreis Oberhavel hat in Sachen Biberdamm im Veltener Hafenbecken den Vorwurf der Untätigkeit zurückgewiesen und die Verantwortung auf die betroffenen Kommunen Leegebruch und Velten sowie auf das brandenburgische Umweltministerium abgewälzt.
Dazu sagt Heiner Klemp, bündnisgrünes Mitglied des Landtags Brandenburg aus Oranienburg:
„Den Kommunen jetzt vorzuwerfen, keinen Antrag zur Entfernung des ,konkret betreffenden Biberdamms‘ gestellt zu haben, ist angesichts des bisherigen Verlaufs um die Biberdämme im Veltener Hafenbecken blanker Hohn. Immer wieder erst Notfallgenehmigungen zu erteilen, wenn Leegebruch kurz davor steht, erneut überschwemmt zu werden, kann doch nicht die Lösung sein! Eine Allgemeinverfügung dagegen schafft Rechtssicherheit, damit der Notfall gar nicht erst eintritt.
Ebenfalls haltlos ist die Argumentation des Landkreises, dass das Umweltministerium auf den eingereichten Entwurf der Allgemeinverfügung noch nicht reagiert habe und diese deshalb noch nicht in Kraft sei. Die Entscheidung zum Erlass einer Allgemeinverfügung trifft der Landkreis allein, das Ministerium nimmt diese nur zur Kenntnis und muss weder genehmigen noch überhaupt reagieren. Zudem wurde die Allgemeinverfügung erst am 11. November ans Ministerium überstellt – und damit unmittelbar, nachdem Presseberichte erneut die Aufmerksamkeit auf das Thema Hochwasserschutz für Leegebruch und die Problematik des Biberdamms in Velten gelenkt hatten.
Entsprechend muss sich die untere Naturschutzbehörde sehr wohl die Frage stellen lassen, warum sie offenbar erst solch öffentlichen Druck braucht, um aktiv zu werden! Spätestens mit der Ende Juli vorliegenden Stellungnahme der Naturschutzverbände hätte die Allgemeinverfügung in Kraft treten können. Stattdessen ist unnötig Zeit verstrichen, was die Sorgen und den Unmut in den betroffenen Kommunen, allen voran Leegebruch, völlig überflüssig hat anwachsen lassen. Ich hoffe, dass dies nun endlich ein Ende hat und die Allgemeinverfügung schnell erlassen wird.“