Oranienburg. Die Fällung von 27 Bäumen auf dem Grundstück Mühlenbecker Weg/Ecke Brieseweg in Lehnitz ist vorläufig vom Tisch: Die Untere Naturschutzbehörde hat die bereits erteilte Fällgenehmigung ausgesetzt.
Dazu sagt Heiner Klemp, bündnisgrüner Landtagsabgeordneter und Mitglied im Ortsbeirat Lehnitz: „Es gab nun offenbar erhebliche Zweifel daran, dass die Bäume für die Sondierung nach Kampfmitteln abgeholzt werden müssen. Umso bemerkenswerter erscheint es im Rückblick, dass die Untere Naturschutzbehörde im Oktober von einem Tag auf den anderen die Fällung der Bäume mit genau dieser Begründung mehr oder weniger ,durchgewunken‘ hatte.“
Dieses Vorgehen hatten benachbarte Anwohner*innen und mit ihnen viele Lehnitzer*innen kritisiert und hinterfragt – zuletzt in der Ortsbeiratssitzung am 5. November, bei der auch die Geschäftsführerin der First Home Wohnbau GmbH, Dr. Karin Stammer, anwesend war. First Home will auf dem Eckgrundstück eine Anlage mit 66 Eigentumswohnungen errichten. Während der Sitzung des Ortsbeirats betonte Stammer, dass für die geplante Bebauung die Bäume ohnehin gefällt werden müssten. Der Bebauungsplan hat allerdings noch keine Rechtsgültigkeit.
Heiner Klemp hatte während der Ortsbeirats-Sitzung die pauschale Genehmigung zum Fällen von 27 Bäumen für die Kampfmittelsondierung in Frage gestellt und angekündigt, diese auf Landesebene überprüfen zu lassen. „Auch für das Umweltministerium wurden offenbar Alternativen zur Fällung nicht ausreichend geprüft. Deshalb und nicht zuletzt auch aufgrund der ungeklärten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gelangte man auch im Ministerium zu der Einschätzung, dass das Genehmigungsverfahren für die Baumfällungen neu gestartet werden muss.
Ich freue mich, dass dem Abholzen unter dem Vorwand der Kampfmittelsuche ein Riegel vorgeschoben wurde und die Bäume stehen bleiben dürfen. Die meisten werden im Zuge des B-Plan-Verfahrens erneut zur Disposition stehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren erlaubt dann allerdings eine wesentlich differenziertere Diskussion darüber, ob es Alternativen zur Abholzung einzelner Bäume gibt als es mit der ursprünglich erteilten und nun zurückgezogenen pauschalen Fällgenehmigung der Fall gewesen wäre.“