Potsdam/Oberhavel. Zur Veröffentlichung der Schlüsselzuweisungen nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz erklärt der finanzpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Thomas von Gizycki: „Wir freuen uns, dass wir die Kommunen auch in Corona-Zeiten durch die Schlüsselzuweisungen massiv stützen können. Das ist ein wichtiges Signal für unsere Städte und Gemeinden im ganzen Land Brandenburg. Besonders die S-Bahngemeinden erhalten 2021 deutlich mehr Mittel aus dem Finanzausgleich als 2020. Die Debatte um die Finanzierung der Kommunen darf dadurch aber nicht zum Erliegen kommen, sondern sollte weitergeführt werden. Die Verteilung der Gelder muss stärker am tatsächlichen Bedarf orientiert sein.“
Der kommunalpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Heiner Klemp, ergänzt: „Wir stehen zu unserem Wort und lassen die Städte und Gemeinden auch in der Krise nicht im Stich. Wir brauchen gerade jetzt handlungsfähige Kommunen, die investieren und den Menschen vor Ort weiter eine Perspektive geben können.“ Wie haben sich die Schlüsselzuweisungen für Oberhavels Kommunen im Vergleich zu 2020 verändert? Die S-Bahngemeinden beispielsweise erhalten mehr Mittel aus dem Finanzausgleich. „Liebenwalde profitiert erstmals von der Einstufung als grundfunktionaler Schwerpunkt und erhält 100.000 Euro. Aufgrund hoher Steuereinnahmen in den letzten Jahren verliert Oranienburg hingegen fast sechs Mio. Euro an Landesgeldern, dies war aber schon seit längerem bekannt und ist in der Finanzplanung der Stadt bereits weitgehend eingepreist“, so Klemp abschließend.
Hintergrund: Die Corona-Pandemie hat nicht nur große finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt, sondern auch auf die finanzielle Lage der Kommunen im Land Brandenburg. Das Ministerium der Finanzen hat den Landtag mit einem Schreiben über die Festsetzung der Schlüsselzuweisungen nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichs-gesetz (BbgFAG) für das Ausgleichsjahr 2021 informiert. Gemäß BbgFAG werden Gemeinden und Gemeindeverbände am Steueraufkommen sowie anderen Einnahmen des Landes zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge und Einzahlungen beteiligt. Diese Zuweisungen erfolgen nach bestimmten Schlüsseln (bspw. Einwohner*innenzahl). Sie sollen sicherstellen, dass unter Berücksichtigung der kommunalen Erträge und Einzahlungen der Finanzbedarf von Kommunen für pflichtige Aufgaben und ein angemessener Anteil für freiwillige Aufgaben finanziell gedeckt ist.